Ratenzahlungsvereinbarung

Ratenzahlungsvereinbarung
© eccolo – Fotolia.com

In verschiedenen Situationen des Lebens kann es vorkommen, dass eine Summe nicht vollständig bezahlt werden kann. Bei einer Neuanschaffung mit höheren Kaufpreis ist es heute sogar üblich, den vollen Kaufpreis nicht unmittelbar zu zahlen. Bspw. bei einem Auto, Motorrad oder anderen finanziell aufwendigen Investitionen kann nicht jeder unmittelbar die notwendigen Mittel aufbringen. Es wird also ein Kauf auf Raten vereinbart. Aber auch wenn bereits vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden können, zum Beispiel bei einer Bestellung beim Lieferanten, kann eine Ratenzahlungsvereinbarung zum Einsatz kommen. Wir informieren rund um das Thema und bieten kostenlos eine Vorlage zum Download an.

Ratenzahlungsvereinbarung herunterladen

Die Ratenzahlungsvereinbarung steht in verschiedenen Dateiformaten für Sie bereit. Sie kann kostenfrei verwendet werden und auch nach belieben angepasst werden. Für jede gängige Office Lösung bieten wir eine eigene Grundlage. Diese finden Sie hinter den folgenden Links:

Ratenzahlungsvereinbarung Muster anfordern

Wir stellen Ihnen hier ein Muster zur Verfügung. Sie können die Vorlage sowohl im Format Word als auch als PDF herunterladen.

Schuldanerkenntnis








Beachten Sie jedoch, dass wir keinerlei Haftung übernehmen können. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr!

Bestandteile einer Ratenzahlungsvereinbarung

Die Bestandteile der Ratenzahlungsvereinbarung sind eigentlich drei verschiedene Bausteine. Zum einen müssen aus der Vereinbarung die Vertragspartner klar hervorgehen. In unserem Muster finden Sie deshalb Angaben für den Schuldner sowie für den Gläubiger. Diese müssen als erste ausgefüllt werden. Dabei ist auch auf die korrekte Schreibweise und ggf. korrekte Firmenbezeichnung zu achten. Auch die Rechtsform ist wichtig, da sonst evt. der Vertrag ungültig ist und angefochten werden kann.

Der zweite Punkt der Ratenzahlungsvereinbarung sind natürlich die Schulden selbst, um die es sich dreht. Es gibt keine Zahlungen ohne eine rechnerische Grundlage. Und genau die wird natürlich auch vertraglich vereinbart. Das ist zum einen der ursprüngliche Betrag, dann wird ggf. ein Zinssatz verhandelt und der sich daraus ergebende Gesamtbetrag. Auch das Datum, seit wann die Schulden bestehen, wird festgehalten. Das kann später bei möglichen Verhandlungen noch relevant werden.

Der letzte Abschnitt bezieht sich dann auf die eigentliche Rückzahlung oder Tilgung der angefallenen Schulden. Immerhin geht es ja um eine Ratenzahlungsvereinbarung, bei der die Rückführung vertraglich geregelt wird. Und genau dies wird auch im Detail gemacht. Zum einen wird eine monatliche Rate vereinbart. Daraus ergibt sich eine Schlussrate, die im letzten Monat zu leisten ist. Auch diese wird festgehalten. Zu guter letzt wird festgehalten, ab wann Zahlungen geleistet werden und wann die Schlussrate ansteht.

Gefahr bei einer Ratenzahlungsvereinbarung

Eine Gefahr, die gerade für den Gläubiger besteht, soll hier jedoch nicht verschwiegen werden. Diese kommt vor allem im geschäftlichen Umfeld zum tragen. Hintergrund ist ein Urteil vom BGH vom 6.12.2012, wodurch es möglich ist, dass bereits gezahlte Raten bei Insolvenz des Schuldners zurückgezahlt werden müssen. Hier noch einmal der Sachverhalt in Kürze.

Im konkreten Fall geht es darum, dass der Gläubiger, also der Lieferant, bei Zahlungsunfähigkeit seines Kunden davon ausgehen muss, dass auch andere Rechnungen nicht bezahlt werden. Wird nun eine Ratenzahlungsvereinbarung eingegangen, ist davon auszugehen, dass er damit andere Lieferanten, bei denen ebenfalls offene Forderungen aufgelaufen sind, benachteiligt. Wenn es zur Insolvenz kommt, kann es passieren dass ein Insolvenzverwalter nach solchen Ratenzahlungsvereinbarungen sucht und alle bezahlten Raten zurückfordert. Das Urteil ermöglicht dies rückwirkend für die letzten 10 Jahre! Also Vorsicht walten lassen, wenn die Vereinbarung nach bereits bestehenden Problemen mit der Zahlung eingegangen wird.