Arbeitgeberdarlehen

ArbeitgeberdarlehenJeder kann einmal in die Situation kommen, dass er eine größere Summe an Geld benötigt. Ein Darlehen bei einer Bank ist bei einer positiven Schufa-Auskunft meist kein Problem, doch wird die Rückzahlungssumme durch die Zinsen meist deutlich mehr als man ausbezahlt bekommen hat. Wer eine günstigere Möglichkeit hat ein Darlehen zu bekommen, das vielleicht sogar noch schneller und unbürokratischer geht als bei der Bank, wird dies also gerne nutzen. Ein Arbeitgeberdarlehen, auch Mitarbeiterdarlehen oder Personalkredit genannt, ist ein Darlehen, welches der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bekommt.

In der Regel sind Arbeitgeberdarlehen wesentlich günstiger im Zinssatz als Darlehen bei einer Bank. Die Arbeitgeberdarlehen werden oft mit einem Zinssatz ausgegeben, bei dem sich die meisten Unternehmen an den Hypothekenpfandbriefen orientieren. Besonders Mitarbeiter von Kreditinstituten kommen in den Genuss von Arbeitgeberdarlehen mit günstigen Zinsen. Mit dem Arbeitgeberdarlehen kann ein Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden. Die Rückzahlung erfolgt meist mit einer monatlichen Rate, die oft direkt vom Gehalt einbehalten wird. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, muss er das Arbeitgeberdarlehen auf einmal sofort zurückzahlen.

Was gilt für Arbeitgeberdarlehen?

Arbeitgeberdarlehen, die an leitende Angestellte, Prokuristen und Aufsichtsräte ausbezahlt werden, werden als Organkredite bezeichnet. Für diese Form der Arbeitgeberdarlehen gibt es spezielle Regelungen. Die Einnahmen aus den Zinsen für das Mitarbeiterdarlehen werden in die Betriebseinnahmen gebucht. Zu den Betriebsausgaben zählen eventuelle Refinanzierungskosten. Für den Arbeitnehmer stellen die Zinsvorteile einen geldwerten Vorteil dar, der als Sachbezug angesehen werden muss und somit der Lohnsteuer unterliegt.

Dabei kommt es aber auf die Summe an. Bekommt der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Darlehen mit den normalen Zinsen, die auf dem Markt üblich sind, entfällt der steuerpflichtige Vorteil. Reisekostenvorschüsse oder ein Vorschuss für Auslagen wie beispielsweise Bürobedarf oder Portokosten sowie Lohnabschläge oder Lohnvorschüsse, die in den Arbeitslohn einfließen und eine abweichende Vereinbarung der Zahlungsbedingungen darstellen, fallen nicht unter Mitarbeiterdarlehen.

Auf jeden Fall einen Vertrag abschließen

Bekommt der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ein Darlehen gewährt, sollte alles genau vertraglich geregelt werden. Die Kreditsumme und der Zinssatz sind ein wichtiger Bestandteil des Vertrags ebenso der Auszahlungszeitpunkt und ab wann die Rückzahlung erfolgt. Je nach finanzieller Lage des Arbeitnehmers hilft es ihm, wenn die Rückzahlung erst ein paar Wochen oder gar Monate nach der Auszahlung beginnt.

Die Höhe des monatlichen Rückzahlungsbetrags und zu welchem Datum eines jeden Monats die Rückzahlung erfolgen soll müssen festgehalten werden. Auch ob die Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehen direkt über den Einbehalt vom Gehalt zurückgezahlt wird. In dem Vertrag sollte auch festgelegt werden, wie schnell der Betrag komplett zurückgezahlt werden muss, wenn beim Ausscheiden des Mitarbeiters noch ein Restbetrag übrig ist. Zu regeln ist auch, wie die Rückzahlung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer keinen laufenden Arbeitslohn mehr erhält, durch beispielsweise Elternzeit, Beurlaubung, lange Krankheit oder Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes. Wird gegebenenfalls eine Stundung gewährt oder kann eine Rate ausgesetzt werden?

Es ist auch zu klären, ob Sonderzahlungen für die Rückzahlung möglich sind oder ob und wenn wie sich der Zinssatz bei vorzeitiger Rückzahlung eventuell verändert. Sind alle Bedingungen, Rechte und Pflichten beider Seiten vertraglich geregelt, kann es zu keinen Streitigkeiten kommen, die im schlimmsten Fall das Arbeitsverhältnis belasten können.